Immobilienbewertung für Wohngebäudeversicherung

Geschrieben von Bastian am Mittwoch, 12. Oktober 2011

Für mich als Familienvater spielt natürlich eine große Rolle, wenn ich eine Wohngebäudeversicherung abschließe, dass ich auch die Gewissheit habe, dass ich gut versichert bin. Auf die Höhe der Versicherungssumme habe ich auch einen gewissen Einfluss. Doch entscheidend ist natürlich der in der Versicherung stets angesetzte gleitendende Neuwertfaktor. Dieser Wertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Es handelt sich hierbei um einen fiktiven Rechenwert. Durch diesen Wert wird eine einheitliche Basis für die Berechnung des Gebäudeneuwertes geschaffen. Die Höhen der Versicherungsprämien können damit verglichen werden. Dieser Wert soll sicherstellen, dass die Wertsteigerung der Immobilie keine Unterversicherung aufweist. Früher wurde der Wert in Goldmark geschätzt. Ich denke mir, dass eine Unterversicherung sehr schlecht sein kann. Eine Unterversicherung würde dazu führen, dass ich im Schadensfall nichts ersetzt bekommen würde.

Immobilienbewertung dennoch nötig
Auch wenn der Faktor 1914 vorhanden ist, dann habe ich dennoch eine Immobilienbewertung benötigt. Diese ist auch dann wichtig meiner Meinung nach, wenn es um den Verkauf der Immobilie geht. Doch an einen Verkauf denke ich natürlich noch lange nicht. Ich möchte natürlich in dem Haus mit meiner Familie leben. Schließlich hat es sehr lange gedauert, bis ich ein Haus gefunden hatte. Ich habe nun einmal sehr große Ansprüche, die nur sehr schwer zu bedienen waren. Allerdings ließ ich eine Bewertung für die Immobilie erstellen, nachdem ich das Haus mir angesehen hatte. Immobilien sollte man nämlich nicht ungesehen und unbewertet kaufen. Nicht dass ich dem Verkäufer nicht getraut hätte. Ich war eben vorsichtig. Schließlich möchte ich mit meiner Familie darin noch lange glücklich leben.

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